Wirksame und verträgliche Arzneimittel sind für das Gesundheitssystem unverzichtbar. Um die Versorgung der Patient:innen stetig zu verbessern, arbeiten pharmazeutische Unternehmen mit Ärzten und anderen Fachleuten, mit medizinischen Einrichtungen und mit Patientenorganisationen zusammen.
Takeda ist es wichtig, dabei ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten und jederzeit sicherzustellen, dass bei solchen Kooperationen das Wohl der Patienten im Vordergrund steht. Takeda ist deshalb Mitglied des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“ (FSA), der seit seiner Gründung im Jahr 2004 drei für die Mitglieder verpflichtend geltende Kodizes erlassen hat, die die Zusammenarbeit auf eine transparente und ethisch einwandfreie Basis stellen.
Auf diesen Seiten finden Sie die Veröffentlichungen an Empfänger mit Hauptsitz in Deutschland:
Die Veröffentlichungsberichte der ehemaligen Shire Deutschland GmbH bis einschließlich 30. Juni 2020 an Angehörige der Fachkreise und medizinische Einrichtungen in Deutschland sind hier (nach Jahren und Ländern) veröffentlicht.
Laden Sie den Code of Conduct von Takeda in Deutschland herunter.
Im Sinne der Transparenz begrüßt Takeda ausdrücklich das Lobbyregister des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Unternehmen, die ihre eigenen Interessen auch gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages vertreten, sind seit Januar 2022 gesetzlich verpflichtet, sich in einem digitalen Register einzutragen.
Das Gesetz wurde eingeführt, um Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik zu stärken.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages: https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite
Den Eintrag der Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG im Lobbyregister des Deutschen Bundestages finden Sie hier.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Takeda will die Gesundheit von Menschen verbessern und der Welt eine schönere Zukunft ermöglichen. Unser Engagement für die Menschenrechte ist ein wichtiger Teil unserer Unternehmensphilosophie, die von der Geschäftsleitung von Takeda befürwortet und in unserem globalen Verhaltenskodex bekräftigt wird.
Auch unsere externen Partner sind vertraglich verpflichtet unseren Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten und entsprechend den Leitlinien zu handeln.
Weitere Informationen über unser Menschenrechtsprogramm, einschließlich der Sorgfaltspflicht, finden Sie auf unserer globalen Unternehmenswebsite.
Takeda hat einen Menschenrechtbeauftragten ernannt, der den Vorstand regelmäßig über menschenrechtsbezogenen Aktivitäten informiert. Der Beauftragte übernimmt die Überwachung des Risikomanagement und andere gesetzliche Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Diese enthalten nicht nur die in Deutschland gesetzliche Verpflichtung zur Lieferkettensorgfaltspflicht, wie z.B. Risikoanalyse, Präventivmaßnahmen, Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen, sondern auch Anforderungen anderer Länder, wo Takeda und unsere externen Partner aktiv sind.
Takeda bietet die vertrauliche Takeda Ethics Line an, eine Hotline, die 24 Stunden am Tag für interne und externe Stakeholder zur Verfügung steht, um die vertrauliche Meldung von ethischen Bedenken zu erleichtern, auch einstimmig. Eine spezielle Kategorie für die Meldung potenzieller Bedenken im Zusammenhang mit den Menschenrechten ist dort enthalten.
Alle unsere externen Offenlegungen, auch in Bezug auf Menschenrechte, sind auf dem Takeda Global ESG Portal zu finden.